Neuzulassung
Ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zulassen.
Nordrhein-Westfalen · BN
Vorgänge, Unterlagen und Behördenkontakt für Bonn. Wählen Sie den passenden Online-Service oder nutzen Sie die amtlichen Informationen für Ihren Besuch.
Ein fabrikneues Fahrzeug zum ersten Mal zulassen.
Ein abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen.
Ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb setzen.
Halter oder Zulassungsbezirk eines zugelassenen Fahrzeugs ändern.
Neue Halteranschrift innerhalb desselben Zulassungsbezirks eintragen.
Den zuständigen Behördenkontakt zur Berichtigung des Namens finden.
Wunschkombination als Zusatz zum Zulassungsantrag wählen.
Kennzeichenschilder als Zusatzleistung zum Antrag auswählen.
Wunschkennzeichen und Schilder sind optionale Zusatzleistungen. Zwei Schilder 44,49 € inklusive Versand. Die verbindliche Leistungsübersicht erhalten Sie vor Abschluss im Antrag.
Prüfen Sie Terminpflicht, Zuständigkeit und aktuelle Unterlagen direkt bei der Behörde. Diese Anschrift gehört zur Zulassungsbehörde und ist keine Niederlassung unseres privaten Services.
Die Quelldaten können Öffnungs-, Telefon- und einzelne Standortzeiten gemeinsam enthalten. Bitte beachten Sie die jeweilige Bezeichnung und bestätigen Sie die Zeit auf der amtlichen Website.
Datenabruf: 2026-10-19
Im Behördenverzeichnis sind folgende Kürzel hinterlegt:
Die Verfügbarkeit einer konkreten Kombination prüft die zuständige Stelle. Eine Reservierung und die Herstellung von Schildern sind getrennte Schritte.
Diese Zuordnung dient der Orientierung. Bei mehreren zuständigen Stellen oder Grenzfällen prüfen Sie die konkrete Anschrift bei der Behörde.
Bei einem Halterwechsel oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist eine Umschreibung nötig. Bleiben Halter und Bezirk gleich und ändert sich nur die Anschrift, genügt eine Adressänderung. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, passt die Wiederzulassung. Im Antrag wählen Sie den passenden Fall aus.
Für den Online-Antrag nicht. Für einen persönlichen Besuch vergibt die Behörde Termine selbst über ihr amtliches Terminportal.
Ja. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sind Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung online möglich. Über unseren Antrag brauchen Sie dafür keinen Termin vor Ort. Über den Antrag entscheidet die zuständige Behörde (Stadt Bonn).
Sie wählen die Wunschkombination im Zulassungsantrag als Zusatzleistung (10,20 €). Ob die Kombination frei ist, entscheidet die zuständige Zulassungsstelle. Eine Reservierung ersetzt keine Zulassung.
Für eine Zulassung oder Umschreibung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei zugelassenen Fahrzeugen Teil I mit Sicherheitscode, eine eVB-Nummer Ihrer Versicherung, gültige Hauptuntersuchung und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Für die Abmeldung genügen Kennzeichen und Sicherheitscodes.
Erfasste Zeiten (Stand 2026-10-19): Dienstleistungszentrum · Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und HardtbergMontag und Donnerstag 8 bis 18 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 UhrServicezeiten des CallcentersMontag und Donnerstag 8 bis 18 UhrDienstag, Mittwoch 8 bis 16 UhrFreitag 8 bis 13 Uhr. Bitte bestätigen Sie die Zeiten auf der amtlichen Website.